Bild: Feuerwehr Stadt Landshut LZ 1/2

Brandschutz

In der Bundesrepublik Deutschland liegt das Feuerwehrwesen in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Während die technische Ausstattung und Ausbildung aufgrund bundeseinheitlicher Feuerwehr-Dienstvorschriften und Normen nahezu einheitlich sind, ergeben sich hinsichtlich der Organisation und der Finanzierung zahlreiche Unterschiede. Die deutschen Feuerwehren sind jedoch im Deutschen Feuerwehrverband zusammengeschlossen. Sitz des Dachverbandes der deutschen Feuerwehren ist Berlin.
In Bayern kümmern sich rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei fast 7.800 Freiwilligen Feuerwehren in Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch rd. 250 Berufs-, Werk- und Betriebsfeuerwehren.

Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendige Löschwasserversorgung bereitstellen.

Die Landkreise müssen die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten oder hierfür Zuschüsse gewähren.

Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser.
Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.

Im Verbandsgebiet der ILS Landshut gibt es aktuell knapp 370 Feuerwehren, davon 6 Werkfeuerwehren und eine Betriebsfeuerwehr.

Katastrophenschutz

Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter und kreisfreie Städte, die Regierungen, sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Katastrophenschutzbehörden arbeiten mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Einsatzorganisationen und den im Einzelfall betroffenen Behörden, Organisationen und sonstigen Stellen zusammen. Kern dieser Aufgabe ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

In Bayern gibt es grundsätzlich keine speziellen organisierten Katastrophenschutzeinheiten oder Katastrophenschutzeinsatzkräfte in einer festen Struktur. Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht können die Katastrophenschutzbehörden jedoch flexibel auf das Potenzial der folgenden Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben:

  • Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern
  • Gemeinden, Landkreise und Bezirke
  • Sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Feuerwehren
  • Freiwillige Hilfsorganisationen
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Daneben wirkt auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Katastrophenschutz mit. Zur Katastrophenhilfe kann auch die Bundespolizei angefordert werden. Auch die Bundeswehr ist ein wichtiger Baustein im bayerischen Hilfeleistungssystem: Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist fest im Katastrophenschutz verankert. Auch Privatpersonen können in bestimmten Fällen zur Katastrophenabwehr herangezogenen werden.