Zu den Anforderungen eines/einer DisponentIn gehören neben fundierten EDV-Kenntnissen auch eine umfangreiche Rettungsdienst- und Feuerwehrtechnische Ausbildung.
So ist als gesetzliche Vorgabe eine Mindestausbildung als RettungssanitäterIn und GruppenführerIn Feuerwehr vorgeschrieben.
Darauf Aufbauend durchlaufen angehende DisponentInnen eine umfangreiche, dreiteilige Ausbildung in den Bereichen Rettungsdienst, Feuerwehr und der ILS.
Zu den Aufgaben der DisponentInnen gehören u. a.
die Entgegennahme von Notrufgesprächen und sonstigen Telefonaten
die Terminierung von Krankentransporten
die Disposition, Alarmierung und Begleitung von Feuerwehreinsätzen
die Disposition und Alarmierung von Rettungsdiensteinsätzen/Krankentransporten