Rettungsdienst/Notarztdienst

In Bayern ist der Rettungsdienst im Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) geregelt und unterliegt der Aufsicht der obersten Rettungsdienstbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren und für Integration (BayStMI).

Vom Verkehrsunfall bis zum Herzinfarkt, vom Badeunfall bis hin zur allergischen Reaktion, der RTW ist für die volle Bandbreite an Notfällen ausgerüstet.

Modernste Medizintechnik (EKG, Defibrillator, Beatmungsgerät u.a.) befindet sich an Bord und wird von den RettungsdienstmitarbeiterInnen zur Notfallversorgung eingesetzt.

Jeder Notfall wird elektronisch dokumentiert, alle Vitalparameter erfasst und per Voranmeldung in die Notaufnahme der Kliniken gesendet, damit dort alles auf die Ankunft des Verletzten und/oder Erkrankten vorbereitet werden kann.

Quelle: www.brk.de

Krankentransport

Quelle: www.brk.de

Der Krankentransport ist in Bayern Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes und stellt so die flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit medizinisch-betreuerischen Beförderungsdienstleistungen sicher. 

Definitionsgemäß handelt es bei Krankentransporten um Transporte, bei denen die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die medizinisch-fachliche Betreuung durch Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation im Vordergrund stehen.

Typische Einsatzanlässe sind z.B. Einweisungsfahrten ins Krankenhaus, Heimfahrten aus stationärer Behandlung, Verlegungen zwischen zwei Kliniken oder Fahrten zur ambulanten Behandlung sowie Dialysetherapie.

Betreuter Fahrdienst

Mit dem Betreuten Fahrdienst wird Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert und der Alltag so angenehm wie möglich gemacht. Die speziell ausgebildeten FahrerInnen kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen. 

Typische Fahrten für den Betreuten Fahrdienst sind: 

  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Entlassung nach stationärer Krankenhausbehandlung