Telefonreanimation

In den Leitlinien 2010 zur kardiopulmonalen Reanimation wurde erstmalig die Empfehlung gegeben, AnruferInnen, welche einen Notruf absetzten, bei Verdacht auf Vorliegen eines Herz-Kreislauf-Stillstands telefonisch zur Wiederbelebung anzuleiten.
Diese telefonische Anleitung wird als Telefonreanimation bzw. T-CPR bezeichnet.

Aus diesem Grund wurde im Rahmen des ÄLRD-Projekts Bayern ein Algorithmus zur Telefonreanimation durch die Arbeitsgruppe T-CPR Bayern entwickelt.

Dieser unterstützt die DisponentInnen der Integrierten Leitstellen Bayerns bei der Verifizierung eines Kreislaufstillstands durch den/die AnruferIn und vor allem bei der Anleitung von AnruferInnen zur Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen zur Überbrückung der Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdiensts. 

Diese Empfehlungen basieren auf Erkenntnissen aus aktuellen wissenschaftlichen Studien, die zeigen konnten, dass durch eine Telefonische Anleitung zur Wiederbelebung durch LeitstellendisponentInnen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand die Häufigkeit der Ersten Hilfe durch Laien, die Zeuge des Notfalls wurden, stieg und damit auch signifikant mehr Patienten überleben – und dies mit einem besseren Outcome.

Weitergehende Informationen zur T-CPR erhalten Sie auf der Seite des ÄLRD Bayern (klick).